19.11.2018


Kritik an unserem Beitrag: „Julians Katze“

In der Online-Sprechstunde hat unser Newsletter-Beitrag „Julians Katze“ harsche Kritik erfahren. Assange sei diffamiert worden. Nur weil Domscheit-Berg, ein ehemaliger Mitarbeiter von WikLeaks, der im Streit geschieden sei, Anschuldigungen erhebe, bedeute dies noch lange nicht, dass diese der Wahrheit entsprächen. Wir sollten den Grundsatz „in dubio pro reo“ berücksichtigen.

Hierzu stellen wir Folgendes fest: Die Katze hat nach Aussage von Domscheit-Berg eine Psychose erlitten. Das mag gelogen sein, passt uns aber ganz gut in den Kram. Wir sehen den Tatbestand des § 17 Nr. 2 a) TierschutzG als erfüllt an, wonach Wirbeltieren aus Rohheit keine Leiden zugefügt werden dürfen. Und Assange handelte hierbei wirklich sehr gemein, und zwar insbesondere auch gegenüber Domscheit-Berg selbst. Wir dürfen noch einmal daran erinnern, dass Assange sich von vier Scheiben Leberkäs drei schnappte, wenn Domscheit-Berg nicht schnell genug war. So verhält man sich nicht als Gast. In einer Familie hätte dies Tränen oder Prügelei bedeutet.

Dass Ecuador nunmehr die Botschaftskatze unter besonderen Schutz stellt, lässt gleichfalls nichts Gutes erahnen. Ginge es der Katze gut, würde man hier nicht „zur Sicherheit“ was regeln. Hat sie etwa auch schon eine Psychose? Außerdem soll Assange das Parkett beim Tischtennisspielen zerkratzt haben (Quelle unbekannt). 

Vor diesem Hintergrund halten wir es für gerechtfertigt, Fünfe gerade sein zu lassen und den Grundsatz in „in dubio pro reo“ nicht anzuwenden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Ihr in Maßen rechtsstaatlich eingestelltes NL-Team